Allgemeine Geschäftsbedingungen
für IT-Management- & Consulting-Dienstleistungen
Rechtswahl und Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Lunoxia, Inh. Maximilian Stumpf (nachfolgend "Lunoxia") und seinen Kunden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Vertragspartner ist Lunoxia, Inh. Maximilian Stumpf, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Lunoxia stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Lunoxia sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Lunoxia oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Umfang der von Lunoxia zu erbringenden Leistungen (Dienst- oder Werkleistungen) ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Lunoxia ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Angebot festgelegten Preise (Stunden-, Tages- oder Pauschalsätze). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Lunoxia berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Lunoxia bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Hierzu zählt insbesondere:
- Die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge zu Systemen.
- Die Benennung eines kompetenten Ansprechpartners.
- Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung seiner Systeme.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen oder Mehraufwand, ist Lunoxia berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung und des Zeitplans zu verlangen.
6. Abnahme von Werkleistungen
Sofern die Leistung als Werkvertrag zu qualifizieren ist, bedarf das erbrachte Werk einer Abnahme durch den Kunden. Lunoxia wird dem Kunden die Fertigstellung des Werkes anzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und die Abnahme zu erklären. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde es rügelos in Gebrauch nimmt oder die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe von wesentlichen Mängeln verweigert.
7. Gewährleistung und Mängelhaftung
Bei Dienstverträgen besteht keine Gewährleistung. Bei Werkverträgen leistet Lunoxia Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB). Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Lunoxia hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die weitergehenden gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt) zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme.
8. Haftung
Lunoxia haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Lunoxia verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und nur im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang.
10. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Dauerverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Fellbach, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.